Benennung externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter DSGVO

Benennung externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter - DSGVO

Sie suchen eine professionelle Lösung zur Umsetzung eines kontinuierlichen Datenschutzkonzeptes in Unternehmen?

Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter im Überblick

  • Evaluation Datenschutz

    Evaluation Datenschutzniveau im Unternehmen

    Feststellung der Verarbeitungen mit Prüfung auf Rechtmäßigkeit
    > mehr erfahren
  • Datenschutzmanagementsystem EXACON

    DSMS - Datenschutz- Managementsystem

    Bereitstellung einer smarten App zur Umsetzung und Dokumentation
    > mehr erfahren
  • Beratung des Verantwortlichen durch den Datenschutzbeauftragten

    Beratung des Verantwortlichen im Unternehmen

    Umfassende Auskunft für die Geschäftsführerebene
    > mehr erfahren
  • Online Schulung der Beschäftigten

    Online- Schulung der Beschäftigten

    Mit Teilnahmebestätigung und Erfolgskontrolle
    > mehr erfahren
  • Erstellung Verarbeitungsverzeichnis Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

    Erstellung Verarbeitungs- Verzeichnis

    Abbildung aller Verarbeitungen mit Personenbezug im DSMS
    > mehr erfahren
  • TOM

    Technische und organisatorische Maßnahmen

    Kontinuierliche Umsetzung von TOM's mit jährlicher Prüfung
    > mehr erfahren
  • Datenschutz Folgenabschätzung

    Datenschutz- Folgenabschätzung

    Beratung und Hilfestellung bei besonderen Verarbeitungen
    > mehr erfahren
  • Auskunfspflicht durch externen Datenschutzbeauftragten

    Erfüllung der Auskunftspflicht

    Datenschutzbeauftragter als Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden
    > mehr erfahren

Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO


  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen sowie Mitarbeiter im Unternehmen hinsichtlich ihrer Pflichten nach DSGVO/ BDSG
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO/ des BDSG sowie weiterer Datenschutzvorschriften einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten
  • Überwachung der Unternehmensstrategie für den Schutz personenbezogener Daten
  • Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter
  • Erstellung und Verwaltung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Jährliches Audit
  • Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz- Folgenabschätzungen und Überwachung ihrer Durchführung
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen und Überwachung ihrer Durchführung
  • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Datenverarbeitung zusammenhängenden Fragen
  • Anlaufstelle zur Auskunftserteilung für betroffene Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß DSGVO
  • Bereitstellung von Updates zu datenschutzrechtlichen Regelungen und Normen
  • Entwicklung von Notfallplänen
  • Umsetzung der Pflichten als (externer) Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 DSGVO

Benennung der EXACON als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO

Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zeigen wir uns für eine praxisnahe und gesetzeskonforme Organisation Ihres Datenschutzes verantwortlich und optimieren Ihr Datenschutzniveau im Sinne der DSGVO. Wir sensibilisieren an oberster Ebene der Organisationsstruktur in Unternehmen und schulen Mitarbeiter, welche personenbezogene Daten verarbeiten.
Unsere Aufgabe besteht darin, die Ausgestaltung und Handhabung des Datenschutzes zu koordinieren und Sie bei der Umsetzung oder Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen zu beraten. Ziel ist es, einen sensiblen und vertrauensvollen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen und Ihr Personal nachhaltig zu motivieren, ein hohes Datenschutzlevel aufrechtzuerhalten.
Zudem begleiten und beraten wir Ihre IT-Abteilungen, damit Webseiten und Softwareprodukte, die der Verarbeitung personenbezogener Informationen dienen, ein angemessenes Datenschutzniveau einhalten.
Ferner stehen wir als Datenschutzbeauftragter auch den Betroffenen, sowie den Aufsichtsbehörden in allen mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen als Anlaufstelle zu Verfügung. Die Benennung als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter erfolgt auf Grundlage des Art. 37 DSGVO und wird mit einem Dienstvertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Datenschutzbeauftragten vereinbart.

Benennung externer oder interner Datenschutzbeauftragter: Wo liegen die Unterschiede?

Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet viele Vorteile, gegenüber der Variante eines internen Datenschutzbeauftragten:
  • Keine Interessenskonflikte: Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter wirken wir als neutrale und objektive Instanz.
  • Kostenvorteil: Wir bringen stets aktuelles Fachwissen mit ein, sodass Ihnen keine Aus und Weiterbildungskosten entstehen.
  • Nutzung von Synergieeffekten: Wir bringen die Erfahrung aus anderen Unternehmen mit in die individuelle Betreuung unserer Mandanten ein.
  • Optimierung interner Ressourcen: Ihre Mitarbeiter bleiben stets auf das Kerngeschäft fokussiert und halten den laufenden Betrieb aufrecht.
  • Flexibilität: Der besondere Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten entfällt bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Externer Datenschutzbeauftragter EXACON

Angebotsanfrage als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO


Um die Kosten für das Mandat zum Datenschutzbeauftragten abschätzen zu können benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Am besten eignet sich hierfür ein persönliches Telefongespräch. Sie können uns anbei auch schon einige Informationen zukommen lassen, damit wir uns besser auf unser Gespräch vorbereiten können. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.
This field must contain Alpha Numeric characters
This field must contain Alpha Numeric characters
Keine Leerzeichen
Bitte geben Sie Ihren Namen an
This field must contain Alpha Numeric characters
Bitte geben Sie eine gültige E-Mailadresse an
This field must contain Alpha Numeric characters
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.×
Opps! Some went wrong... Your submission did not go through :-(×

Welche Unternehmen sind zum Datenschutz verpflichtet?

Jedes Unternehmen in der EU, welches personenbezogene Daten verarbeitet, ist dazu verpflichtet ein angemessenes Schutzniveau nach den Vorgaben der DSGVO herzustellen. Unter personenbezogenen Daten sind alle Daten zu verstehen, welche Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen. Hierzu zählen zum Beispiel Daten von Verbrauchern, Daten von Angestellten in Unternehmen oder Daten von Bewerbern.


Was bedeutet „Verarbeitung“ im Zusammenhang mit der DSGVO?

Unter „Verarbeitung“ versteht man im Prinzip jeden Vorgang der Verwendung von personenbezogenen Daten:
Das Erheben, das Erfassen, das Organisieren, das Ordnen, das Speichern, das Anpassen oder Verändern, das Auslesen, das Abfragen, das Verwenden, das Offenlegen durch Übermitteln, Verbreiten oder eine andere Form des Bereitstellens, das Abgleichen oder Verknüpfen, das Einschränken, das Löschen oder Vernichten.


Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Wann besteht für Unternehmen die Pflicht zur Benennung gemäß DSGVO und BDSG?


DSGVO EXACON
Die Notwendigkeit zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten sollte genau geprüft werden. Es gibt mehrere Faktoren die es zu beachten gilt, da die Bedingungen europaweit nicht vereinheitlicht sind. Eine Regelung, unter welchen Vorraussetzungen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist, ergibt sich sowohl aus der DSGVO wie auch aus dem BDSG. So sind die Regeln durch eine Öffnungsklausel der DSGVO in Deutschland allgemein strenger als in weiten Teilen Europas. In Deutschland ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO und BDSG in den folgenden Fällen zu benennen:

Unternehmensgröße/ Mitarbeiterzahl

Sind im Unternehmen 20 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt, welche personenbezogene Daten regelmäßig automatisiert verarbeiten ist es erforderlich, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt wird.

Detailgrad der Daten

Werden sensible Daten verarbeitet, die Auskunft geben über Rasse, ethnischer Herkunft, politischer Meinung, religiöser Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person, besteht ebenfalls die Pflicht zur Benennung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten.

Geschäftsfeld

Besteht die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Übermittlung von personenbezogenen Daten, ist es ebenfalls erforderlich, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt wird, unabhängig von der Mitarbeiterzahl im Unternehmen.

Risiko bei der Verarbeitung

Werden Daten verarbeitet welche eine Datenschutz Folgenabschätzung benötigen, ist die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ebenfalls zwingend notwendig. Hierunter fällt zum Beispiel die systematische Videoüberwachung öffentlicher Bereiche.
Abgesehen davon bietet sich auch für alle anderen Unternehmen die freiwillige Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dadurch ergeben sich mehrere Vorteile: Der Verantwortliche (Geschäftsführer, Eigentümer oder Unternehmer) kann sich für die Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften die Expertise eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sichern und profitiert so von einem Umfangreichen Know-how in Sachen Datenschutz. Zudem signalisiert das Unternehmen seinen Kunden und Geschäftspartnern, dass der Datenschutz einen wichtigen Aspekt in der Unternehmensphilosophie darstellt, was die Reputation und Außendarstellung deutlich steigern kann.

  • Orientierungshilfe zur Benennungspflicht des Datenschutzbeauftragten

    Orientierungshilfe zur Benennungsplicht des Datenschutzbeauftragten

    Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
    > mehr erfahren
  • Externer Datenschutzbeauftragter Kosten

    Externer und interner Datenschutz im Vergleich - Welche Kosten entstehen?

    Ein externer Datenschutzbeauftragter in Unternehmen lohnt sich
    > mehr erfahren

Referenzen als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Unser Know-how in Sachen Datenschutz wird von Unternehmen jeder Größe in Anspruch genommen. Wir sind als TÜV zertifizierter, externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO tätig für eine Vielzahl von Branchen. Die EXACON steht für eine praxisnahe Beratung beim Thema Datenschutz und ist in der Lage das Datenschutzniveau in Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Die Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten beruht auf Art. 37 der DSGVO und eröffnet Ihnen die Möglichkeit die datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen intensiv zu durchleuchten und die Umsetzung eines kontinuierlichen Datenschutzkonzeptes sicherzustellen. Profitieren Sie von den Vorteilen eines objektiven externen Datenschutzbeauftragten mit hoher Reputation und lassen sich bei der Umsetzung der DSGVO im Unternehmen fachkundig unterstützen.

Interessiert? Kontaktieren Sie uns!


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie eine Offerte oder haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!