Datenschutz im Unternehmen - Beratung und Umsetzung
Als externer Datenschutzdienstleister zeigen wir uns für eine praxisnahe und bewährte Optimierung des Datenschutzniveaus in Unternehmen verantwortlich und helfen Ihnen bei der Umsetzung von gemeinsam ausgearbeiteten Datenschutzkonzepten. Eine erstklassige Datenschutz Beratung des Verantwortlichen gehört dabei zu unseren wichtigsten Anliegen und soll dabei helfen den datenschutzrechtlichen "Ist-Zustand" im Unternehmen zu ermitteln und mögliche Schwachstellen offenzulegen. Anschließend sind wir in der Lage gemeinsam mit Ihnen ein Datenschutzkonzept auszuarbeiten, welches sowohl technische als auch organisatorische Schutzmaßnahmen beinhaltet um das betriebliche Datenschutzniveau nachhaltig zu verbessern. Unser Datenschutz Support bieten die Unterstützung eines bereits vorhandenen internen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen. Auch die Schulung oder Sensibilisierung von Mitarbeitern und Verantwortlichen gehört zu unserem Angebot. Das Übergeordnete Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen sensiblen und vertrauensvollen Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen zu erreichen und das Datenschutzniveau nachhaltig zu verbessern.
Externer oder interner Datenschutz: Wo liegen die Unterschiede?
Die Beauftragung einer externen Datenschutz Beratung bietet enorme Vorteile für den Verantwortlichen im Unternehmen. Bei der EXACON genießen Sie die Expertise von TÜV zertifizierten Mitarbeitern und haben einen festen Ansprechpartner. Unser Angebot zur Datenschutz Beratung bietet folgende Vorteile:
- Fokussierung auf die wesentlichen Punkte: Zielgerichtete Unterstützung bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Nutzung von Synergieeffekten: Wir bringen die Erfahrung aus anderen Unternehmen mit in die individuelle Datenschutz Beratung unserer Mandanten ein.
- Kostenvorteil: Wir bringen stets aktuelles Fachwissen mit ein, sodass Ihnen keine Aus- und Weiterbildungskosten eigener Datenschutzexperten entstehen.
- Keine Interessenskonflikte: Externer Datenschutz bietet eine objektive und neutrale Beurteilung aller datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen.
Betrieblicher Datenschutz: Zu welchen Maßnahmen sind Selbstständige und Unternehmen verpflichtet?
Gewerbetreibende jeder Branche und jeder Größe sowie jedes Unternehmen in der EU sind dazu verpflichtet ein angemessenes Schutzniveau von personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der DSGVO sicherzustellen. Hierunter versteht man alle Daten, welche Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen. Dazu zählen zum Beispiel Daten von Verbrauchern, Daten von Angestellten in Unternehmen oder Daten von Bewerbern. Die Einhaltung eines Schutzniveaus von personenbezogenen Daten ist nicht zu verwechseln mit der
Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Die EXACON bietet einen umfassenden Datenschutzsupport und eine umfassende Beratung zum Thema betrieblicher Datenschutz an und ist als externer Dienstleister spezialisiert auf Ihre Anliegen in Sachen Datenschutz.
Was bedeutet „Verarbeiten“ im Zusammenhang mit der DSGVO?