Was bedeutet „Verarbeitung“ im Zusammenhang mit der DSGVO?
Unter „Verarbeitung“ versteht man im Prinzip jeden Vorgang der Verwendung von personenbezogenen Daten:
Das Erheben, das Erfassen, das Organisieren, das Ordnen, das Speichern, das Anpassen oder Verändern, das Auslesen, das Abfragen, das Verwenden, das Offenlegen durch Übermitteln, Verbreiten oder eine andere Form des Bereitstellens, das Abgleichen oder Verknüpfen, das Einschränken, das Löschen oder Vernichten.
"Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?"
Wie wir nun gelernt haben ist die Antwort auf die Frage "Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?" sehr vielseitig und hat mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Die Liste der aufgezeigten Beispiele ist bei weitem nicht vollständig und soll nur eine kleine Orientierungshilfe darstellen (ohne Anspruch auf Rechtsberatung).
Unser Expertenteam aus Datenschutzbeauftragten beschäftigt sich jeden Tag mit der Thematik und würde sich freuen, wenn Sie uns bei Bedarf und Anregung kontaktieren.