Gefährdungsbeurteilung Maschinen

Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Maschinen und Biogasanlagen inklusive

Leistungen der EXACON zur Gefährdungsbeurteilung und Betriebssicherheit:


  • Ortsbegehung der Anlage/ des Arbeitsplatzes/ der Biogasanlage
  • Besichtigung der Maschinen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht
  • Identifikation der Bereiche, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht
  • Identifikation der Tätigkeiten, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht
  • Identifikation der Arbeitsmittel, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht
  • Sichten und Auswerten bereits vorhandener Dokumentation zur Betriebssicherheit
  • Sicherheitstechnische Bewertung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Erarbeiten der Gefährdungsbeurteilung
  • Zusammenfassende Dokumentation inkl. weiterer empfohlener Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §6 verlangt von Arbeitgebern und Anlagebetreibern die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, Biogasanlagen oder Maschinen. Es handelt sich hierbei um ein Instrument, welches Gefahren die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entstehen können, systematisch erkennen soll. Das Ziel besteht darin geeignete Sicherheits- und Schutzmaßnahmen zu definieren. Die Schutzmaßnahmen haben den aktuellen Stand der Technik, sowie die Grundsätze des Arbeitsrechtes zu berücksichtigen. Ziel ist es die Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitstiteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden, durch die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung, sowie durch angemessene Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Des weiteren soll die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren geeignet und dem Verwendungszweck angemessen sein.


Unterteilung in Gruppen von Arbeitsmitteln und Maschinen


Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung muß nicht jedes Arbeitsmittel einzeln betrachtet werden. Es ist besteht die Möglichkeit die im Gebrauch befindlichen Arbeitsmittel oder Maschinen zunächst in Gruppen zu unterteilen und zu erfassen, um die Auflistung übersichtlicher und verständlicher zu gestalten. Die Arbeitsmittel können anschließend gruppenweise der Gefährdungsbeurteilung unterzogen. Dabei werden folgende Punkte besonders betrachtet:

  • Gefährdung durch die Anwendung von Arbeitsmittel und Maschinen
  • Gefährdung durch die Zusammenwirkung mehrerer Arbeitsmittel, wie zum Beispiel verknüpfter Maschinen
  • Gefährdung durch möglicherweise freigesetzte Stoffe oder Energien, die durch die Benutzung entstehen können


BetrSichV Maschinen

Was definiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel?


Bei den laut §2 (1) beschriebenen Arbeitsmittel handelt es sich um Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Letztere unterliegen zusätzlichen Prüfungsvorschriften, welche in Abschnitt 3 BetrSichV (Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen) beschrieben werden. Biogasanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung, da von Ihnen Explosionsgefährdungen ausgehen. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel einschließlich der Verbindungselemente sowie der explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile.


Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe


Der Einsatz von Gefahrstoffen ist auf vielen Arbeitsplätzen selbstverständlich. Durch einen "Gewöhnungseffekt" werden viele Gefahrstoffe nicht mehr als solche wahrgenommen.

  • Wasch- und Reinigungsmittel
  • Öle und Fette
  • Kühlschmierstoffe
  • Lacke und Farben
Dazu kommen chemische Stoffe aller Art. In Biogasanlagen geht eine besondere Gefahr von Additiven und Enzymen aus. Hinzu kommt, dass Biogas selber bereits eine Gefahr darstellt.
In der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muß zudem berücksichtigt werden, ob die Gefährdung dermatologisch (auf die Haut bezogen) oder inhalativ (durch die Atemwege) ist.


Prüfung und Gefährdungsbeurteilung für Biogasanlagen


In Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16) Abschnitt 3 wird auf die Prüfung und Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung in explosionsgefährdeten Bereichen nach § 2 Absatz 14 der Gefahrstoffverordnung eingegangen. Biogasanlagen sind hiervon in vollem Umfang betroffen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung von Biogasanlagen und anderen Anlagen, von denen Explosionsgefährdungen ausgehen sowie deren Prüfungen sind neben organisatorischen Maßnahmen auch die Eignung und die Funktion der technischen Schutzmaßnahmen festzustellen, die nach dieser Verordnung und der Gefahrstoffverordnung getroffen wurden. Bei den Prüfungen nach diesem Abschnitt sollen gleichwertige Ergebnisse von Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Der Gefährdungsbeurteilung für Biogasanlagen wird eine wichtige Bedeutung zugeschrieben, um einen sichereren Umgang mit dem Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Ziel ist es mögliche Risiken, die von dem Betrieb der Biogasanlage ausgehen können durch geeignete Schutzmaßnahmen zu eliminieren. Sollte dies nicht möglich sein, so wird versucht das Restrisiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Da die Herstellung von Biogas ein komplexer und umfangreicher Prozess ist, der durch viele Faktoren beeinflusst wird und von dem besondere Gefahren (Explosionsgefährdung) ausgehen darf eine Gefährdungsbeurteilung für Biogasanlagen nur von Personen mit umfangreichen Prozesskenntnissen durchgeführt werden.


Die Gefährdungsbeurteilung für Biogasanlagen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Qualifikationen


§3 (3) der BetrSichV schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Person durchgeführt werden darf. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Die Prüfung und Gefährdungsbeurteilung von Biogasanlagen erfordert aufgrund der Explosionsgefährdung über weitere Qualifikationen.
Eine zur Prüfung und Gefährdungsbeurteilung befähigte Person muss über die in § 2 Absatz 6 (BetrSichV) genannte Qualifikation hinaus:

  • Über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen
  • Über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen
  • Ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Gefährdungsbeurteilung Biogasanlagen

Die EXACON Prüf- und Sachverständigengesellschaft ist qualifiziert für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung im Betriebsbereich von Biogasanlagen. Sie profitieren von der Expertise eines erfahrenen Sachverständigen mit hoher Reputation im Bereich der Betriebssicherheit. Das erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für Biogasanlagen gehört zu unserem Kerngeschäft.


Das Explosionsschutzdokument als Zusatzdokument der Gefährdungsbeurteilung für Biogasanlagen


Da von Biogas eine Explosionsgefährdung ausgeht und es auch der Störfallverordnung unterliegt muß die Gefährdungsbeurteilung für Biogasanlagen besonders umfassend erstellt werden. Die Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung erfordert die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Das Explosionsschutzdokument ist in diesem Zusammenhang ein Zusatzdokument der Gefährdungsbeurteilung und wird hier näher beschrieben.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung Biogas

Gefährdungsbeurteilung für Maschinen


Auch Maschinen müssen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung unterzogen werden. Hierzu zählen neben ortsunveränderlichen Maschinen auch mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel, welchen in Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) umfassend besonderen Vorschriften auferlegt werden. Es gilt, dass mobile Arbeitsmittel so ausgerüstet sein müssen, dass die Gefährdung für Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. Die Gefahren, welche von Anlagen und Maschinen ausgehen können sind sehr unterschiedlich: Es ist mit mechanischen, elektrischen oder thermischen Gefahren zu rechnen. Auch kann Lärm, Vibration oder Strahlung eine Gefährdung darstellen. Zudem können in Maschinen ergonomische Gefahren lauern, wie der Handhabung schwerer Lasten. Auch die Kombination aus mehreren der genannten Gefährdungen ist möglich und bedarf einer genauen Betrachtung.
Der Gefährdungsbeurteilung für Maschinen wird eine wichtige Bedeutung beigemessen, um einen sichereren Umgang mit Arbeitsmitteln zu erreichen. Nach Ermittlung der Gefahren erfolgt eine Risikoeinschätzung mit anschließender Risikobewertung. Es wird angestrebt mögliche Risiken, die von Maschinen ausgehen können durch geeignete Maßnahmen zu eliminieren. Hierbei werden technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Maßnahmen sowie personenbezogene Maßnahmen herangezogen, welche in der BetrSichV näher beschrieben werden. Ist die Risikoeliminierung nicht möglich, so wird versucht das Restrisiko zumindest auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Da diesbezügliche Maßnahmen häufig bei Konstruktion von Maschinen ansetzen, ist oft auch der Dialog mit den Herstellern gefragt. Die EXACON kann Sie bei der Gefährdungsbeurteilung für Maschinen mit umfangreichen Know-How und viel Erfahrung unterstützen.l Erfahrung unterstützen.


Referenzen Gefährdungsbeurteilung


Die EXACON GmbH hat bereits an vielen Arbeitsplätzen und Anlagen die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Anlagebetreiber und Arbeitgeber jeder Größenordnung nehmen unsere Expertise in Anspruch. Betreiber von komplexen Maschinen und Biogasanlagen gehören ebenso zu unseren Kunden, wie Großkonzerne oder Kommunale Einrichtungen. Sie profitieren von dem Fachwissen einer unabhängigen Sachverständigengesellschaft mit hoher Reputation und langjähriger Erfahrung! Lassen Sie sich von uns beraten, bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Maschinen, Gefahrstoffe oder Biogasanlagen nach Betriebssicherheitsverordnung.

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