Externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich und die Kosten

Externer und interner Datenschutzbeauftragter im Vergleich - Was entstehen für Kosten?

Externer Datenschutzbeauftragter - Welche Kosten entstehen?

Bei uns orientieren sich die Kosten für die Diensterfüllung als externer Datenschutzbeauftragter am Arbeitsumfang. Dieser kann je nach Branche unseres Kunden unterschiedlich hoch ausfallen, jedoch lässt sich zusammenfassen, dass der Arbeitsumfang mit Zunahme der Firmengröße größer wird. Damit eine faire Grundlage zur Abrechnung gewährleistet ist, basiert unsere Vergütungstabelle im Wesentlichen auf der Mitarbeiteranzahl des Unternehmens, in der wir das Mandat zum externen Datenschutzbeauftragten ausüben.

Externer oder interner Datenschutzbeauftragter?

Für den Unternehmer stellt sich nun die Frage: Lohnt sich die Ausbildung eines internen Datenschutzbeauftragten, oder rentiert sich die Benennung eines externen Spezialisten, der das Mandat zum Datenschutzbeauftragten in einem vertraglich festgelegten Rahmen ausübt? Die Antwort liegt klar auf der Hand:
Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet enorme Vorteile und sollte somit als die präferierte Lösung verfolgt werden.
Zudem dürfen eigene Mittarbeiter aus dem Kreis der Geschäftsleitung oder IT-Verantwortliche gar nicht das Amt des Datenschutzbeauftragten im eigenen Unternehmen ausüben! Ein Vergleich bringt Klarheit:


Externer und interner Datenschutzbeauftragter im Vergleich



Kostenvorteil:

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt stets aktuelles Fachwissen mit ein, sodass Aus- und Weiterbildungskosten für den Verantwortlichen entfallen.
Die Kosten für Aus- und Weiterbildung trägt der Verantwortliche vollumfänglich. Hierunter fallen neben den eigentlichen Seminarkosten ggf. auch Zusatzleistungen an, wie mehrtägige Hotelaufenthalte etc.

Optimierung interner Ressourcen:

Ihre Mitarbeiter bleiben auf das Kerngeschäft fokussiert und halten den laufenden Betrieb aufrecht. Der externe Datenschutzbeauftragter kann sich auf die Ausübung seines Mandates konzentrieren.
Durch die Ausübung seiner Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter ist der Mitarbeiter von anderen Aufgaben freizustellen. Dabei muss die Zeit der Freistellung angemessen sein, und der Mitarbeiter genießt Weisungsfreiheit in seiner Tätigkeit als DSB.

Nutzung von Synergieeffekten:

Der externe Datenschutzbeauftragte bringt Erfahrung aus anderen Unternehmen in die individuelle Betreuung seiner Mandanten mit ein.
Da der interne Datenschutzbeauftragte seine Aufgabe nur gelegentlich wahrnimmt, fehlt ihm ggf. die Routine eines externen DSB.

Keine Interessenskonflikte:

Der externe Datenschutzbeauftragte wirkt als neutrale und objektive Instanz.
Durch die Ausübung diverser Aufgaben im Unternehmen können bei einem internen Datenschutzbeauftragten Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden.

Flexibilität:

Der besondere Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten entfällt bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Der interner Datenschutzbeauftragte genießt einen Sonderstatus und ist damit unter normalen Umständen unkündbar. Die Abbenennung des internen Datenschutzbeauftragten ist praktisch unmöglich.

Mitbestimmung des Betriebsrates:

Bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten entscheidet alleine der Verantwortliche.
Bei der Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten obliegt dem Betriebsrat ein Mitspracherecht.

  • Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten

    Benennung zum Datenschutzbeauftragten

    Umsetzung eines kontinuierlichen Datenschutzkonzeptes
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  • Orientierungshilfe zur Benennungspflicht des Datenschutzbeauftragten

    Orientierungshilfe zur Benennungsplicht des Datenschutzbeauftragten

    Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
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Was ist hinsichtlich der Kosten noch zu berücksichtigen?

Um die Datenverarbeitungen mit Personenbezug in einem Unternehmen zu verstehen ist es notwendig, dass sich der Datenschutzbeauftragte bei einem Vorort- Besuch ein Bild von allen relevanten Prozessen machen kann. Es müssen alle Verarbeitungsvorgänge erfasst werden, damit das gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungsverzeichnis angelegt werden kann. Hierbei wird eine Evaluation des Datenschutzniveaus durchgeführt und die Verarbeitungen werden auf Rechtmäßigkeit geprüft. Für die Erstanalyse und die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses ist in vielen KMU je nach Größe ein Arbeitsaufwand von 1-2 Tagen notwendig. Die Kosten setzen sich somit aus zwei Positionen zusammen:
Die Evaluation des Datenschutzniveaus, welches mit einem Tageshonorar abgerechnet wird und das Mandat als Datenschutzbeauftragter, welches mit monatlich wiederkehrenden Pauschalen in Rechnung gestellt wird.
Die Evaluation ist als Erstanalyse Vorraussetzung, da dies der Grundstein für die spätere Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ist.

Angebotsanfrage als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter


Um die Kosten für das Mandat zum Datenschutzbeauftragten abschätzen zu können benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Am besten eignet sich hierfür ein persönliches Telefongespräch. Sie können uns anbei auch schon einige Informationen zukommen lassen, damit wir uns besser auf unser Gespräch vorbereiten können. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.
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